1. Vertragsgestaltung
1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Seminarteilnehmer/Auftraggeber und Veranstalter (= Daniel Krespach - FREIHEIT DURCH UNTERNEHMERTUM GmbH) über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
1.3 Der Seminarteilnehmer/Auftraggeber erkennt das Hausrecht des Veranstalters während der Veranstaltung an.
2. Leistungen des Veranstalters
2.1 Die auftretenden Trainer sind in der Gestaltung ihres Vortrages frei und tragen die Verantwortung für den Inhalt des Seminarvortrages. Der Veranstalter ist berechtigt, erforderliche bzw. ihm angemessen erscheinende Änderungen der Seminarprogramme vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Stellung eines Ersatzreferenten bei Ausfall eines Trainers, sowie eine etwaige Änderung des Seminartermins und -ortes. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch einen der Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, oder kann der Vermieter der gebuchten Räumlichkeiten den Veranstaltungsort nicht zur Verfügung stellen, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatztermin und/oder -ort zu benennen. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht seitens des Veranstalters keine Ersatzpflicht.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sind dem Auftraggeber bekannt.
2.3 Der Seminarteilnehmer erkennt das Urheberrecht der Trainer an den von diesen erstellten Werken (Unterlagen usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Seminarteilnehmer bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des Trainers.
2.4 Mit der Buchung eines Seminars erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, sollten während der Veranstaltung Foto-, Ton- und Filmaufnahmen aufgezeichnet werden, dass diese für die Medien und für Werbemaßnahmen des Veranstalters verwendet werden können.
3. Sowohl der Veranstalter als auch der Trainer, versichern hiermit, dass:
3.1 weder er, noch seine Mitarbeiter, jemals Kurse von Scientology besucht haben,
3.2 er bzw. sein Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten,
3.3 weder er noch seine Mitarbeiter nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare/Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen,
3.4 er die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung seines Unternehmens (zur Durchführung seiner Seminare/Kongresse) ablehnt.
3.5 Die Erklärungen 3.1., 3.2., 3.3. und 3.4. genauso für andere Sekten jeglicher Art gelten.
4. Sicherung der Leistung
4.1 Bei Buchungen von Tickets für Seminare und Events des Veranstalters ist eine Anzahlung des Rechnungsbetrages sofort nach Rechnungserhalt zu leisten.
4.2 Der Restbetrag ist spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei kurzfristiger Anmeldung wird der Gesamtbetrag sofort nach Rechnungslegung fällig.
4.3 Sollte am Seminartag noch ein Teil des Rechnungsbetrages offen stehen, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme am Seminar. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich.
4.4 Eine Stornierung ist nicht möglich. Sollte der Teilnehmer, gleich aus welchem Grund, nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, ist eine Rückerstattung nicht möglich.
4.5 Ist das Seminar in voller Höhe bezahlt, darf einmal kostenfrei umgebucht werden. Die Benennung einer Ersatzperson ist - sofern das gebuchte Ticket vollständig bezahlt ist - jederzeit möglich.
4.6 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm die Rechnung per E-Mail zugesendet wird.
4.7 Für Hotelreservierungen und die Hotelrechnung (und für eventuelle Stornos) ist der Auftraggeber selbst zuständig und verantwortlich.
4.8 Im beiderseitigen Einverständnis kann alternativ zur genannten Zahlweise eine Ratenzahlung erfolgen.
4.9 Für Produkte und Dienstleistungen, bei denen es sich nicht um Seminare und Events handelt (z. B. Mentoring), gilt der Punkt 4.8 gleichermaßen.
5. CEO-Geschäftsführer-Seminar
5.1 Für diese Veranstaltungen treten statt den Punkten 4.1 und 4.2 folgende Regelungen in Kraft: Bei der Buchung von Tickets für diese Veranstaltungen wird der volle Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Eine Stornierung ist nicht möglich. Sollte der Teilnehmer, gleich aus welchem Grund, nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, ist eine Rückerstattung ausgeschlossen. Die Möglichkeit der Benennung einer Ersatzperson bleibt jedoch bestehen. Die Punkte 4.3 bis 4.7 gelten gleichermaßen.
6. Besondere Vereinbarungen für Abonnements (z. B. Mentoring)
6.1 Die Leistung beginnt mit der ersten Zahlung. Für den Auftraggeber besteht eine Mitwirkungspflicht. Diese bezieht sich auf alle Leistungen, die mit dem Abonnement in Zusammenhang stehen. Verweigert oder verschiebt der Auftraggeber die Inanspruchnahme mehr als zweimal, verfällt sein Anspruch auf Leistung in dieser Sache.
6.2 Bei der Bezahlung per Lastschrift ist für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Bei Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aus einem anderen Grund trägt der Abonnent die entstehenden Gebühren zzgl. 25 € Bearbeitungsgebühr.
6.3 Wenn der Abonnent während der Laufzeit mehr als zweimal in Zahlungsrückstand gerät, werden die Beträge für die gesamte Laufzeit bis zum Vertragsende sofort fällig.
6.4 Sollten sich die Bankdaten des Abonnenten ändern, so ist dieser zur Meldung verpflichtet.
6.5 Im laufenden Abonnementzeitraum ist eine Kündigung nicht möglich. Die Laufzeit verlängert sich bei Nichtkündigung zum Vertragsende automatisch. Die Kündigungsfrist beträgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, 3 Monate.
6.6 Der Veranstalter kann den Abonnenten vorzeitig aus dem Vertrag entlassen, sofern dieser einen geeigneten Nachfolger stellt, der den Vertrag mit sämtlichen Zahlungsverpflichtungen übernimmt. Nach erfolgter Übernahme kann der ursprüngliche Abonnent keinerlei Leistungen mehr in Anspruch nehmen.
7. Datenspeicherung/Datenschutz
7.1 Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche und sensible Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
7.2 Der Veranstalter ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden an Dritte zu übermitteln, soweit dies zum Zwecke der Abtretung oder des Einzugs der Forderungen erforderlich ist. Die gesetzlich zulässige Übermittlung weiterer Daten des Kunden zum Zwecke des Forderungseinzugs bleibt unberührt. Der Kunde wird auf die mögliche Beauftragung eines Inkassoinstitutes im Vorfeld schriftlich hingewiesen.
8. Allgemeine Bestimmungen
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem der entfallenen Bestimmung am nächsten kommt.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen AGBs zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Veranstalters.
8.3 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, vom Veranstalter via E-Mail und Mobilfunk über Neuigkeiten und Veranstaltungen informiert zu werden.
8.4 Achtung: Die Seminare wenden sich an „psychisch gesunde“ Menschen. Ein Seminar stellt keine medizinische Heilbehandlung dar. Wer psychische Probleme hat, muss unbedingt vorher seinen Arzt oder Therapeuten befragen, ob die Seminarteilnahme sinnvoll ist.
Daniel Krespach - FREIHEIT DURCH UNTERNEHMERTUM GmbH, Stand: Juli 2022